IRENA Intensivierte Rehabilitationsnachsorge

IRENA® - Intensivierte Rehabilitationsnachsorge

IRENA® ist ein komplexes Nachsorgeprogramm, das dem Versicherten helfen soll, das in der Rehabilitationseinrichtung Gelernte in die Zeit nach der medizinischen Rehabilitation zu übertragen und bei der Einleitung etwaiger erforderlicher weiterführender Maßnahmen in ihrem gewohnten Umfeld zu nutzen.

IRENA® ist eine multimodale Nachsorgeleistung, die Behandlungselemente aus mindestens zwei Therapiefeldern bzw. Leistungskapiteln der Klassifikation therapeutischer Leistungen in der medizinischen Rehabilitation (KTL) umfasst. Sie ist interdisziplinär angelegt und beteiligt mehrere Berufsgruppen.

IRENA® kommt in Betracht, wenn beispielsweise neben dem Übungsbedarf aufgrund funktionaler Einschränkungen auch eine Stabilisierung von Lebensstil- und Verhaltensänderungen im Rahmen strukturierter Schulungen notwendig werden. In diesem Fall ist eine Kombination aus trainingstherapeutischen und psychoedukativen Leistungen sowie Entspannungsverfahren notwendig und erfordert die Beteiligung von Bewegungstherapeuten wie auch Psychologen.

Übersicht über den gesamten Verfahrensablauf von IRENA®

Rehabilitationseinrichtung:

  • Feststellung von IRENA®-Nachsorgebedarf in der Rehabilitationseinrichtung*
  • Besprechung der IRENA®-Nachsorgeziele in der Rehabilitationseinrichtung (im Reha-Team und zusammen mit dem Rehabilitanden)
  • Zustimmung zur Durchführung von IRENA® durch den Rehabilitanden
  • Suche, Kontaktnahme und Festlegung des 1. Termins in der Nachsorgeeinrichtung für IRENA® (durch den Rehabilitanden mit Hilfe der Rehabilitationseinrichtung)**
  • Empfehlung von IRENA® durch die Rehabilitationseinrichtung und Weiterleitung der Empfehlung an den zuständigen RV-Träger
  • Übergabe der erforderlichen Unterlagen an den Versicherten bzw. die Nachsorgeeinrichtung für IRENA® (Empfehlung zusammen mit Angaben zum erwerbsbezogenen Status des Versicherten, zu den bisherigen Therapien und deren Ergebnissen, den Nachsorgezielen sowie dem Therapie- bzw. Trainingsplan der vorangegangen medizinischen Rehabilitation; Auszug aus dem ärztlichen Entlassungsbericht (Kurzbericht, S.1-1a) bzw. vollständiger ärztlicher Entlassungsbericht)

* Wird erst im Nachhinein ein Nachsorgebedarf erkennbar, kann innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der medizinischen Rehabilitation IRENA® vom Versicherten bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger beantragt und ggf. eine nachträgliche Empfehlung durch die Rehabilitationseinrichtung ausgesprochen werden.

** Bei der Rehabilitations- und Nachsorgeeinrichtung kann es sich um ein und dieselbe Einrichtung handeln.

Nachsorgeeinrichtung:

  • Bildung von IRENA®-Gruppen durch stationäre oder ganztägig ambulante Nachsorgeeinrichtung (N = max. 10 Teilnehmer, Adipositas: max. 12 Teilnehmer)
  • Durchführung von IRENA® durch dafür qualifizierte Nachsorgetherapeuten
    • Beginn: innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung der vorangegangenen Leistung zur medizinischen Rehabilitation
    • Ende: spätestens innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung der vorangegangenen Leistung zur medizinischen Rehabilitation
    • Gruppentraining: 24 , 36 bzw. 42 Behandlungseinheiten à 90 Minuten
  • Abschlussdokumentation / Rechnung an den Rentenversicherungsträger.