Nachsorge nach der Reha

Reha Nachsorge

Reha-Nachsorge

Die medizinische Rehabilitation der Rentenversicherung stellt eine wichtige Säule unseres Gesundheitswesens dar. Um den durch die Leistung zur medizinischen Rehabilitation eingetretenen Erfolg weiter zu verbessern oder nachhaltig zu sichern, können im Anschluss an eine stationäre oder ganztägig ambulante medizinische Rehabilitation nachgehende Leistungen erforderlich sein. Gesundheitsbezogene Verhaltens- und Lebensstiländerungen sowie der adäquate Umgang mit einer Erkrankung sind oft länger andauernde (Lern-)Prozesse, die eine wohnortnahe (berufsbegleitende) Fortführung der begonnenen Therapien in Form einer Nachsorgeleistung notwendig machen können. In der Nachsorge sollen insbesondere Eigenaktivitäten gefördert und damit die in der Rehabilitation geweckten Selbsthilfepotentiale gestärkt werden (vgl. dazu das Rahmenkonzept zur Reha-Nachsorge der Deutschen Rentenversicherung, online: www.reha-nachsorge-drv.de).

 

Ziel ist die Vertiefung und Stabilisierung der in der Rehabilitationseinrichtung erreichten Therapieerfolge für die persönlichen, beruflichen und gesellschaftlichen Lebensbereiche des Versicherten. Die Nachsorgeziele sollen dabei in einem erkennbaren Zusammenhang mit dem Rehabilitationsauftrag der gesetzlichen Rentenversicherung stehen und Aspekte der beruflichen Integration berücksichtigen.

 

Die Leistungserbringung in der Reha-Nachsorge folgt 3 Grundprinzipien:

  • Individualisierung
  • Berufliche Orientierung
  • Übergang in Eigenaktivität